Die Schülervertretung wirkt an der Gestaltung der eigenen Schule mit und vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler. Die SV fördert die Schülerinnen und Schüler und nimmt deren Interessen wahr. Außerdem wirkt sie dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Hilfe der SV zu selbstständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im politischen und gesellschaftlichen Leben zu befähigt werden.

Die Belange der Schülerinnen und Schüler werden vertreten in den Klassen, den Jahrgangsstufen, Kursen, im Schülerrat und in der Schülerversammlung sowie durch die Schülervertreterinnen und Schülervertreter.

Die Verbindungslehrer (E. Vogel und A. Bedir) unterstützen die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben.

 SVLehrer2016

Quelle: SV-Erlass: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/Schulmitwirkung/SVErlass.pdf

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