Schulabschlüsse an der Gesamtschule (Sek. I)
In der Sekundarstufe I der Gesamtschulen können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Hauptschulabschluss (HA9)
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife (FOR))
- FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)
Die folgende Auflistung gibt einen groben Überblick über die schulischen Leistungsvoraussetzungen zur Erlangung des jeweiligen Abschlusses.
Aus dieser Auflistung können keine Ansprüche abgeleitet werden.
1) Hauptschulabschluss (HA 9)
Anforderungen: | E-Kurse: | nicht notwendig |
G-Kurse: | ausreichend oder besser (D, M) | |
WP I: | ausreichend oder besser |
kein Abschluss | 1x6 in Fächergruppe (FG) I | (D, M) |
oder 2x6 in Fächergruppe (FG) II | (übrige Fächer, auch Englisch) | |
oder 2x5 in Fächergruppe I | (D, M) | |
oder 3x5 in Fächergruppe II | (übrige Fächer) |
Es gibt keine Ausgleichsregelung!
2) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
Anforderungen: siehe oben
Zur Fächergruppe I zählen zusätzlich die Lernbereiche
Arbeitslehre und Naturwissenschaften!
Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeit!
3) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife (FOR))
Anforderungen: | 2 E-Kurse: | ausreichend oder besser |
2 G-Kurse: | befriedigend oder besser | |
WP I: | ausreichend oder besser | |
übrige Fächer: | mindestens 2xbefriedigend, sonst ausreichend oder besser |
4) FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)
Anforderungen: | 3 E-Kurse: | befriedigend oder besser |
1 G-Kurs: | gut oder besser | |
WP I: | befriedigend oder besser | |
übrige Fächer: | befriedigend oder besser |
Ausgleichsmöglichkeiten FOR/FOR-Q:
Hauptfächerausgleich:
FG I (D,M,E,WP I)
FG I kann FG II (übrige Fächer) ausgleichen, nicht umgekehrt!
Keine Nachprüfungsmöglichkeit in D, E und M
FOR/FOR-Q ist nicht erreicht bei Unterschreitung um 2 X eine Note in der FG 1.