Schulabschlüsse an der Gesamtschule (Sek. I)

In der Sekundarstufe I der Gesamtschulen können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Hauptschulabschluss (HA9)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife (FOR))
  • FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)

Die folgende Auflistung gibt einen groben Überblick über die schulischen Leistungsvoraussetzungen zur Erlangung des jeweiligen Abschlusses.
Aus dieser Auflistung können keine Ansprüche abgeleitet werden.

1) Hauptschulabschluss (HA 9)
 Anforderungen:                 E-Kurse:   nicht notwendig 
 G-Kurse:     ausreichend oder besser (D, M)
 WP I:   ausreichend oder besser

 

kein Abschluss           1x6 in Fächergruppe (FG) I    (D, M) 
 oder 2x6 in Fächergruppe (FG) II  (übrige Fächer, auch Englisch) 
 oder 2x5 in Fächergruppe I  (D, M)
 oder 3x5 in Fächergruppe II  (übrige Fächer)

Es gibt keine Ausgleichsregelung!

2) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)

Anforderungen: siehe oben

Zur Fächergruppe I zählen zusätzlich die Lernbereiche
Arbeitslehre und Naturwissenschaften!

Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeit!

3) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife (FOR))
Anforderungen:    2 E-Kurse:  ausreichend oder besser 
 2 G-Kurse:  befriedigend oder besser
 WP I:  ausreichend oder besser
 übrige Fächer:  mindestens 2xbefriedigend, sonst ausreichend oder besser

 

4) FOR mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)
Anforderungen:   3 E-Kurse:   befriedigend oder besser 
 1 G-Kurs:  gut oder besser
 WP I:  befriedigend oder besser
 übrige Fächer:  befriedigend oder besser 

 

Ausgleichsmöglichkeiten FOR/FOR-Q:

Hauptfächerausgleich:

FG I (D,M,E,WP I)
FG I kann FG II (übrige Fächer) ausgleichen, nicht umgekehrt!
Keine Nachprüfungsmöglichkeit in D, E und M


FOR/FOR-Q ist nicht erreicht bei Unterschreitung um 2 X eine Note in der FG 1.